Der offene Bundesstaat: Studien zur auswärtigen Gewalt und zur Völkerrechtssubjektivität bundesstaatlicher Teilstaaten in Europa

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Mohr Siebeck, 2007 - 495 páginas
English summary: Bardo Fassbender analyzes in detail the foreign relations powers and the international legal personality of the German Lander, or individual states, which is integral to the federal system established in Germany in 1949. He also examines the international legal status of sub-national state entities in Austria, Switzerland, Belgium, Italy and, in contrast, the United States. In his view, the international legal personality of such entities is a characteristic feature of a specifically European type of federal state. The comparatively strong position in international law which the German constitution of 1949 accorded to the Lander can only be understood against the background of German constitutional history of the 19th and 20th century. The Basic Law is standing in a tradition characteristic of German federalism, beginning with the constitution of the German Empire of 1871 and continued by the Weimar Constitution of 1919. The line of continuity can even be traced back to the Holy Roman Empire and to the German revolution of 1848 with its (eventually unsuccessful) project of a federal constitution drafted by the parliament in Frankfurt. German description: Bardo Fassbender entwickelt den Typus des offenen Bundesstaats europaischer Pragung. Diesen sieht er durch eine Offnung gegenuber der Volkerrechtsgemeinschaft gekennzeichnet, indem seine Teil- oder Gliedstaaten eigene volkerrechtliche Beziehungen zu auswartigen Staaten und anderen Volkerrechtssubjekten unterhalten konnen. Er untersucht insbesondere die auswartige Gewalt und die Volkerrechtsfahigkeit der bundesstaatlichen Teilstaaten und die Bedeutung einer solchen Rechtsstellung fur die von Umbruchen und Widerspruchen gepragte internationale Ordnung der Gegenwart. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht der deutsche Bundesstaat von 1867/71, 1919 und 1949, doch finden in vergleichender Analyse auch andere europaische Bundes- und dezentralisierte Staaten, die Europaische Union und - im Kontrast - die USA Beachtung. In den Grenzen seines Themas zeichnet der Autor die grossen Linien der deutschen und auslandischen Rechtsentwicklung seit dem siebzehnten Jahrhundert nach, begnugt sich dabei aber nicht mit einem nur grob gezeichneten Bild, sondern dringt dort, wo es angezeigt erscheint, unter Auswertung der historischen Quellen auch in die Einzelheiten von Recht und Verfassungspolitik ein. Auf dieser Grundlage tragt er auch zur Losung dogmatischer Probleme des geltenden deutschen Verfassungsrechts bei, insbesondere der Frage, ob sich das volkerrechtliche Vertragschliessungsrecht des Bundes auch auf den Bereich der ausschliesslichen Gesetzgebung der Lander erstreckt.
 

Contenido

Das Gesandtschaftsrecht der deutschen Bundesstaaten
221
Zu Änderungen der Kompetenzverteilung
229
Die auswärtige Gewalt der Länder in der Sicht
244
Art 78 der Weimarer Reichsverfassung
251
c Das Prinzip der delegated powers und die auswärtige
259
Textgestalt und Entstehung
270
Die Vertragsgewalt des Bundes auf dem Gebiet
287
b Die Rechtsauffassungen der Bundesregierung und
295
Art 32 Abs 3 GG
314
nicht für die Auswärtige Gewalt
323
Die Lindauer Praxis als Verfassungsgewohnheitsrecht?
337
Keine Vertragsgewalt des Bundes im Bereich
350
Ansicht?
356
gestützten Praxis?
362
Die Zustimmung der Bundesregierung als Ermessensent
379
Derechos de autor

Términos y frases comunes

Abschluß völkerrechtlicher Verträge Anschütz Artikel Auffassung Aufl Ausdruck Ausland ausschließlichen Außenpolitik auswärtigen Angelegenheiten auswärtigen Beziehungen auswärtigen Gewalt auswärtigen Hoheitsrechte auswärtigen Staaten bayerischen Bayern Bereich Berlin Bestimmungen BGBl Bismarcks Ringen Bund und Ländern Bundesrates Bundesrepublik Deutschland Bundesstaat Bundesverfassung Bündnisse Deutschen Bundes Deutschen Reiches diplomatischen dynamischen Verweisung Einzelstaaten Enquête-Kommission Entwurf ersten Europäischen Union federal Föderalismus Frage Gegenstände Gemeinsamen Verfassungskommission Gesandten Gesandtschaften Gesandtschaftsrecht Gesetz Gesetzgebung Gesetzgebungszuständigkeit Gliedstaaten Grewe Grundgesetz heißt Hervorhebung hinzugefügt Huber Ingolf Pernice insbesondere International Law Jahre Kantone Kulturabkommen Laband läßt lichen Lindauer Abkommen Mosler München muß Nationalversammlung Norddeutschen Bundes oben bei Fn Österreich Parlamentarische Rat Paulskirchenverfassung Politik Preußen preußischen Proebst Recht rechtliche Regelung Regierungen Regionen Reichstag Reichsverfassung Republik schen schließen schließlich schweizerischen Souveränität sowie staatlichen Staatsrecht Staatsrechtslehre Staatsverträge States Text bei Fn Vereinbarungen Verfassung Verfassungsgeschichte Verfassungsrecht Verkehr Vertragschließungsrecht Vertretung völkerrechtlicher Verträge Völkerrechtsfähigkeit VVDStRL Weimarer Weimarer Reichsverfassung Westfälischen Frieden Württemberg zentralistischen Zusammenarbeit Zuständigkeit

Acerca del autor (2007)

Bardo Fassbender, Geboren 1963; Studium der Rechtswissenschaft, Geschichte und Politischen Wissenschaft an der Universitat Bonn und der Yale Law School; 1997 Promotion; 2004 Habilitation; Professor fur Internationales Recht an der Universitat der Bundeswehr Munchen.

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